Zweck des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e. V. ist der Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern, die Abstimmung und das Fassen von fachbezogenen Beschlüssen, die sich an seine Mitglieder richten, das Abfassen von fachbezogenen Stellungnahmen für die fachlich interessierte Öffentlichkeit, die Entwicklung, Förderung und Bewertung von rettungsmedizinischen und -organisatorischen Konzepten.
Der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Gründung des Bundesverbandes erfolgte am 04.06.2007 nach über 2 jähriger Projektarbeit durch einen offiziellen Akt beim Notar.
Die Satzung die sich der Bundesverband am 27.09.2005 gegeben hat und im April 2013 überarbeitet und genehmigt wurde, finden Sie als Download hier
Aufnahmeantrag und Einzugsermächtigung (SEPA) sind hier herunter ladbar.
Der Bundesverband hat sich zur Optimierung seiner Arbeit eine Geschäftsordnung (2017) gegeben.
Ergänzend dazu die Ablauforganisation der Bundestagungen und der Arbeitsgruppenarbeit bei den Bundestagungen.
Ihr Vorstand des Bundesverbandes der
Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (als Artikel 12 im Entwurf zum MTA-Reformgesetz vom 31.07.2020) wurde mit großem Interesse aufgenommen. Verbände der Notärzte und der Fachkräfte im Rettungsdienst verfassten dazu ihre Stellungnahmen an das Ministerium. Das Spektrum der Bewertungen des Referentenentwurfs reicht von weitgehender Zustimmung bis zu kategorischer Ablehnung. Eine Übereinstimmung in grundlegenden Fragen scheint außer Sichtweite.
Die BAND e.V. als Dachorganisation der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften der Bundesländer hat die zentralen Aspekte in einer kommentierten Synopsis zusammengefasst und sich dabei so eng wie möglich an die Aussagen in den Stellungnahmen gehalten. Der Leser hat die Möglichkeit, über hinzugefügte Internet-Links direkte Einsicht in die Stellungnahmen im Original zu nehmen. Der Beitrag wurde inzwischen veröffentlicht, um auf diese Weise zu einer Intensivierung und Versachlichung der Diskussion untereinander beizutragen.
Wir empfehlen die Lektüre der Synopsis, die Sie im Dateianhang dieser Email finden, Ihrer freundlichen Aufmerksamkeit und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
Mit besten Grüßen
Dr. Florian Reifferscheid und Dr. Peter Gretenkort
für den Vorstand der BAND e.V.
Brief MdB zum Fachgespräch „Rechtssicherheit für Notfallsanitäter“
Stellungnahme des BV ÄLRD zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Notfallversorgung